Tierärzte, die ihren Ehepartner in der eigenen Praxis beschäftigen und für diesen
eine
Direktversicherung als betriebliche Altersversorgungsleistung abschließen, können
erhebliche Steuerersparnisse erzielen, wenn sie die vom Gesetzgeber, von der
Rechtsprechung und der Finanzverwaltung entwickelten Rahmenbedingungen beachten.